Artikelnummer: FA221204
Mit dem "Osterpaket" wurde im Juli 2022 das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Dabei wurde eine Liste von 15 Vogelarten als durch Windanlagen signifikant tötungs- oder verletzungsrelevant festgelegt, in bestimmten Prüfradien gelten nun bundesweite einheitliche Bedingungen für die Windkraft. Gleichzeitig wurde im Gesetz auch ein Artenhilfsprogramm insbesondere für die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Arten neu eingeführt. Wie es dazu kam und wie das neue Artenhilfsprogramm des Bundes ausgestaltet wird, das hat viele Leser interessiert. Aus diesem Grund haben wir beim "Sonderbeauftragten für das Nationale Artenhilfsprogramm" Dr. Josef Tumbrinck nachgefragt. Das Gespräch zwischen ihm und Helmut Kruckenberg fand am Rande der Tagung der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft (DO-G) am 24. September 2022 in Wilhelmshaven statt.