Artikelnummer: FA250404
Die Jagd auf Zugvögel hat im Mittelmeerraum eine lange Tradition. In fast allen Ländern entlang der Zugrouten dürfen Jäger im Herbst und Winter Drosseln, Wachteln, Enten, Gänse, Schnepfen und zahlreiche andere Arten bejagen. Ganz anders sieht es während des Heimzugs im Frühling aus, denn laut Artikel 7 der EU-Vogelschutzrichtlinie ist die Jagd auf in ihre Brutgebiete zurückkehrende Vögel strikt verboten. Diese Vorgabe wurde von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt und Verstöße werden in den meisten Ländern streng bestraft. Wie stark kontrolliert wird, ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich. So ist zum Beispiel die illegale Frühlingsjagd auf Turteltauben und andere Arten in Italien in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Zu verdanken ist dieser Schutzerfolg vor allem der jahrelangen erfolgreichen Zusammenarbeit der Naturschutzverbände mit der Polizei, durch die Hunderte Fälle vor Gericht gebracht und streng geahndet wurden. Ganz anders indes die Situation in Griechenland, wo die Behörden Verstöße gegen die Vogelschutzrichtlinie jahrelang toleriert haben und in vielen Landesteilen bis heute ignorieren. Eine der Hochburgen der illegalen Frühlingsjagd ist die Insel Zakynthos im Ionischen Meer, wo jedes Jahr zehntausende Turteltauben, Kuckucke, Pirole und andere Vogelarten abgeschossen werden. Das Komitee gegen den Vogelmord (CABS) hat im Jahr 2023 damit begonnen, gegen die Wilderei vorzugehen. Die Autoren berichten über ihre ersten beiden Einsatzjahre.