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Helmut Kruckenberg

Verfahren der EU gegen Deutschland: Vögel unzureichend geschützt

Viele Schutzgebiete existieren nur auf dem Papier

Artikelnummer: FA240901

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Helmut Kruckenberg
Verfahren der EU gegen Deutschland: Vögel unzureichend geschützt
Viele Schutzgebiete existieren nur auf dem Papier

Artikelnummer: FA240901

Die Vogelschutzrichtlinie ist das älteste Naturschutzgesetz der Europäischen Union. Bereits vor 45 Jahren einigten sich die damaligen Mitgliedsstaaten, einen grundlegenden Schutz für alle einheimischen Vogelarten zu erlassen und über ein System von Schutzgebieten die Zugvögel wie auch die Brutvögel besser zu schützen und - wo nötig - deren Bestandssituation zu verbessern. Viele Jahre geriet die Richtlinie besonders in Deutschland in Vergessenheit bis Ende der 1990er-Jahre die EU-Kommission zum ersten Mal die Umsetzung des Gesetzes einforderte. Damals bewirkte dies die großflächige Nachmeldung von Schutzgebieten. Umso erstaunlicher ist die aktuelle Ruhe vor dem Hintergrund des neuen Verfahrens.

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